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12.02.2025

Muss ich während der Krankschreibung zum Gespräch?

Alina Murano
Alina MuranoSocial Media e Marketing,
Emilia Tutela Legale

Sie sind krankgeschrieben? Doch Ihr Chef bittet Sie trotzdem zu einem Gespräch vorbeizukommen? Ob das wirklich rechtens ist, erfahren Sie hier.

Arbeitnehmende, die krankheitsbedingt ausfallen, fragen sich häufig, ob sie verpflichtet sind, während der Krankschreibung an einem Gespräch mit ihrem Arbeitgeber teilzunehmen.

Besonders in Situationen wie einer Schwangerschaft oder bei langfristigen gesundheitlichen Beschwerden kann dies zu Verunsicherungen führen. Doch welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmende in der Schweiz in solchen Fällen?

Rechtslage bei Gesprächen während der Krankschreibung

Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmende während einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit keine Verpflichtung, an einem persönlichen Gespräch teilzunehmen, wenn dies den Heilungsprozess beeinträchtigen könnte.

Der Arbeitgeber darf zwar ein berechtigtes Interesse daran haben, Informationen über den Stand der Arbeitsunfähigkeit einzuholen, jedoch nur in einem Rahmen, der die Gesundheit der betroffenen Person nicht gefährdet. Diese gesetzlichen Bestimmungen verpflichten den Arbeitgeber dazu, die Gesundheit und das Wohl der Mitarbeitenden zu achten.

Um so viele Tage verlängert sich die Kündigungsfrist

Ein Beispiel: Einem Arbeitnehmenden wird mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt und er erleidet eine zweiwöchige Krankschreibung während dieser Zeit. In diesem Fall verlängert sich die Kündigungsfrist um zwei Wochen, sodass der letzte Arbeitstag entsprechend später liegt.

Diese Regelung schützt Arbeitnehmende davor, während einer krankheitsbedingten Abwesenheit sofort aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden.

Unterschrift von Gesprächsnotizen

Häufig werden Arbeitnehmende gebeten, Gesprächsnotizen zu unterschreiben, die bei einem solchen Gespräch angefertigt werden. Es besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung, diese Notizen zu unterzeichnen, insbesondere wenn der Inhalt als unangemessen empfunden wird oder wenn die betroffene Person sich dadurch unter Druck gesetzt fühlt.

Der Schutz der Persönlichkeit umfasst auch das Recht, keine Dokumente zu unterzeichnen, deren Inhalt nicht akzeptiert wird.

Bei gesundheitlichen Beschwerden und Krankschreibungen sollten Arbeitnehmende ihre Rechte kennen. Falls Unsicherheiten bestehen, kann eine rechtliche Beratung dabei helfen, Rechte klar zu verstehen und in Drucksituationen souverän durchzusetzen.